Antrag auf Mitgliedschaft im Bundesverband Hochschulkommunikation e.V.

Hier können Sie die Mitgliedschaft im Bundesverband Hochschulkommunikation e. V. auf der Grundlage der Satzung und Beitragsordnung vom 18.09.2025 beantragen. Ihr Antrag wird schnellstmöglich von der Geschäftsstelle bearbeitet. Der Beitrag gemäß Beitragsordnung wird Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.

Falls Ihr Neueintritt mit dem Austritt einer anderen Person aus der Organisationsmitgliedschaft einhergeht, tragen Sie bitte hier den Namen der austretenden Person ein.
optional, bei Bedarf zu ergänzen
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Nachträgliche Rechnungsänderungen: Wünschen die Bestellenden nach Ausstellung der Rechnung eine Änderung oder Ergänzung (z. B. Änderung der Rechnungsanschrift, Ergänzung von Bestellnummern, Anpassung von Positionen, erneute Zusendung der Rechnung o. Ä.), die nicht durch den Anbieter verursacht wurde, gilt dies als von den Bestellenden veranlasste Anpassung. Eigenbeteiligung / Bearbeitungsentgelt: Für jede von den Bestellenden verursachte Rechnungsanpassung wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € (inkl. MwSt., sofern anwendbar) fällig. Das Entgelt wird entweder gesondert in Rechnung gestellt oder der nächsten Abrechnung hinzugefügt. Ausnahme: Das Bearbeitungsentgelt entfällt, wenn die Anpassung aufgrund eines Fehlers erfolgt, der vom Anbieter zu vertreten ist.
bspw. "Zentraler Rechnungseingang"